| Spanische Quellensteuer | |
Wie im Stuttgarter Aktienbrief versprochen, bieten wir Ihnen hier den Zugang zu allen Informationen und Formularen die wir im Zusammenhang mit der spanischen Quellensteuer von der spanischen Botschaft erhalten haben. Zu den Unterlagen hier klicken. Neueste Information zur spanischen Quellensteuer(Stand: 29. März 2012)
Weitere Informationen: Information der Botschaft zum Ausfüllen der Quellensteuerformulare Information zur Quellensteuer 2009 Mit Wirkung vom ersten Januar trat eine Ministerialverordnung in Kraft, die u.a. ein neues Formular 210 verabschiedet hat. Dieses Formular ist das allgemeine für die Einkünfte der Nicht-Ansässigen in Spanien, und obwohl seine Struktur und sein Inhalt sehr ähnlich wie beim alten sind, beinhaltet es einige technische Verbesserungen, u.a. die Möglichkeit, Steuererklärungen ohne Steueridentifikationsnummer abzugeben, und auch Erstattungen auf ein ausländisches Bankkonto zu bekommen. Aus technischen Gründen gibt es auch eine schlechte Nachricht: Man darf das neue Formular nur für Einkünfte benutzen, die ab dem ersten Januar 2011 anfallen können. Für Einkünfte aus 2010 und aus vorigen Jahren muss man noch das alte Formular benutzen. Weitere Erläuterungen auf Deutsch
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